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AfA-Tabelle
Amtliche AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) für Anlagegüter die nach dem
30.06.1997 und vor dem 01.01.2001 anschafft oder hergestellt wurden. (ab 2001 = Neuregelung)
Anlagegüter Nutzungsdauer AfA-Satz
Fahrzeughalle 25 (25) Jahre 4 ( 4,0) %
Leichtbauhalle 10 (14) Jahre 10 ( 7,1) %
Büromöbel 10 (13) Jahre 10 ( 7,7) %
Linienbus 7 ( 9) Jahre 14 (11,1) %
Reisebus 6 ( 6) Jahre 17 (16,7) %
PKW 5 ( 6) Jahre 20 (16,7) %
Büromaschinen 5 ( 8) Jahre 25 (12,5) %
Autotelefon 4 ( 5) Jahre 25 (20,0) %
Ansparabschreibung
Bei Investitionen die innerhalb der nächsten zwei Jahre geplant sind, können bereits
zwei Jahre vorher 50 Prozent abgeschrieben werden. Beim Kauf des Investitionsgutes (Omnibus), wird
die Ansparabschreibung wieder rückgängig gemacht. Der höhere Gewinn wird durch die
beginnende normale Abschreibung reduziert. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuer-
oder Wirtschaftsberater.
Basiszins
Der Basiszins wurde als Ersatz des Diskontsatzes zum 01.01.1999 einfgeführt. Anlass war die Umstellung
auf den Euro. Der Basiszins wird zu festgesetzten Terminen neu bestimmt.
Datum Basiszins
01.07.11 0,37 %
01.01.10 0,12 %
01.01.09 1,62 %
01.07.08 3,19 %
01.01.08 3,32 %
01.07.07 3,19 %
01.01.07 2,70 %
01.07.06 1,95 %
01.01.06 1,37 %
01.07.05 1,17 %
01.01.05 1,21 %
01.07.04 1,13 %
01.01.04 1,14 %
01.07.03 1,22 %
01.01.03 1,97 %
01.07.02 2,47 %
01.05.02 2,57 %
01.01.02 2,71 %
01.09.01 3,62 %
01.05.01 4,26 %
01.01.01 4,26 %
01.09.00 4,26 %
01.05.00 3,42 %
01.01.00 2,68 %
01.05.99 1,95 %
01.01.99 2,50 %
Beitragsbemessungsgrenzen
Für gesetzlich sozialversicherte Arbeitnehmer in Deutschland bestehen Beitragsbemessungsgrenzen.
Bei dem monatlichen Bruttogehalt wird nach alten (West) und den neuen Bundesändern (Ost)
unterschieden.
Beitragsbemessungsgrenzen für 2012 (2011)
West Ost
Krankenversicherung 3.825,00 € (3.750,00 €) wie West
Einheitssatz (15,5 %)
Pflegeversicherung 3.825,00 € (3.750,00 €) wie West
Beitragsatz (1,95 %)
Rentenversicherung 5.600,00 € (5.500,00 €) 4.800 €
Beitragsatz (19,6 %)
Arbeitslosenversicherung 5.600,00 € (5.500,00 €) 4.800 €
Beitragsatz (3,0 %)
Fahrzeuglängen in Europa
Die Zeiten, in denen ein Reisebus nur 12 Meter lang sein durfte, sind seit der Umsetzung der EU-Richtline 96/53/EG vorbei.
Die Staaten der Euopäichen Gemeinschaft hatten eine Übergangsfirst bis zum 9. März 2005. Seit dem gilt in allen Ländern,
ohne die bisherige Ausnahmegenehmigung, bis 13,50 Meter bei 2 Achsen und bis 15 Meter bei 3 Achsen. Busse mit Anhänger dürfen 18,75 Meter lang sein.
Anhänger zur Beförderung von Personen sind seit 1994 verboten. Aktuell laufen Versuche zur Personenbeförderung mit modernen Omnibusanhängern.
Abgabe von Mahlzeiten
Werden an den Arbeitnehmer täglich unentgeltliche oder verbilligt Mahlzeiten abgegeben,
so unterliegen diese Leistungen des Arbeitsgebers der Lohnsteuer. Sie sind mit dem anteiligen
amtlichen Sachbezugswert zu bewerten.
Für das Kalenderjahr 2012 wurden festgesetzt:
1,57 € Frühstück
2,87 € Mittag- oder Abendessen
Für das Kalenderjahr 2011 wurden festgesetzt:
1,57 € Frühstück
2,83 € Mittag- oder Abendessen
Für das Kalenderjahr 2010 wurden festgesetzt:
1,57 € Frühstück
2,80 € Mittag- oder Abendessen
Für das Kalenderjahr 2009 wurden festgesetzt:
1,53 € Frühstück
2,73 € Mittag- oder Abendessen
Für das Kalenderjahr 2008 wurden festgesetzt:
1,50 € Frühstück
2,67 € Mittag- oder Abendessen
Für das Kalenderjahr 2006 wurden festgesetzt:
1,48 € Frühstück
2,64 € Mittag- oder Abendessen
Für das Kalenderjahr 2004 wurden festgesetzt:
1,44 € Frühstück
2,58 € Mittag- oder Abendessen
Für das Kalenderjahr 2003 wurden festgesetzt:
1,43 € Frühstück
2,55 € Mittag- oder Abendessen
Für das Kalenderjahr 2002 wurden festgesetzt:
1,40 € Frühstück
2,51 € Mittag- oder Abendessen
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben ist deren wichtigste Einnahmequelle. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Freiberufler und nichtgewerblich Selbständige unterliegen nicht, Kapitalgesellschaften jedoch immer der Gewerbesteuerpflicht. Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Die Höhe der Steuer wird von jeder Gemeinde selbst mit einem Hebesatz bestimmt.
Ich-AG
Arbeitslose, die sich selbständig machen möchten, können ab 01.01.03 bis Ende 2005 vom Arbeitsamt
entweder einen Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld erhalten.
Der monatliche Zuschuss beträgt im 1. Jahr 600 €, im 2. Jahr 360 € und im 3. Jahr 240 €.
Leitzins
Die Europäische Zentrlbank (EZB) hat den Leitzins wie folgt festgelegt:
Datum Leitzins
07.07.11 1,50 %
07.04.11 1,25 %
07.05.09 1,00 %
02.04.09 1,25 %
05.03.09 1,50 %
15.01.09 2,00 %
04.12.08 2,50 %
06.11.08 3,25 %
08.10.08 3,75 %
09.07.08 4,25 %
Preisangabenverordnung (PAngV)
Wichtige Verordnung auch für Reiseveranstalter, Gaststätten und Beherberungsbetriebe.
Zum vollständingen Text der PAngV.
Rabattgesetz (RabattG)
Gesetz über Preisnachlässe
Zum vollständingen Gesetzestext.
Reisekosten 2011
Als Reisekosten bei Dienstreisen dürfen nach § 9 EStG seit 2002 angesetzt werden:
Fahrtkosten je Kilometer
Pkw pauschal 0,30 Euro
Mitnahme je Person + 0,02 Euro
Motorrad oder Motorroller 0,13 Euro
Mitnahme je Person + 0,01 Euro
Moped oder Mofa 0,08 Euro
Fahrrad 0,05 Euro
Verpflegungsmehraufwendungen
Abwesenheit unter 8 Stunden nichts
Abwesenheit 8 bis 14 Stunden 6,00 Euro
Abwesenheit 14 bis 24 Stunden 12,00 Euro
Abwesenheit 24 Stunden 24,00 Euro
Übernachtungskosten
Pauschale (Arbeitgeberersatz) 20,00 Euro
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Wichtiges Gesetz auch im Personenverkehr und Tourismus.
Zum vollständingen Gesetzestext des UWG.
Zugabenverordnung (ZugabeVO)
Eine der Grundlagen im deutschen Wettbewerbsrecht.
Zum vollständingen Verordnungstext.
Linienverkehr (Definition der Verkehrsform)
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind (§42).
Sonderformen des Linienverkehres (§43) sind:
- Berufsverkehr
- Schülerfahrten
- Marktfahrten
- Theaterfahrten
Umsatzsteuer in Deutschland
Mit dem Beschluß des Deutschen Bundesrates vom 19. November 1997 wird der Regelsteuersatz
ab dem 1. April 1998 von 15 % auf 16 % erhöt.
1. 1.1968 = 10 %
1. 7.1968 = 11 %
1. 1.1978 = 12 %
1. 1.1979 = 13 %
1. 1.1983 = 14 %
1. 1.1993 = 15 %
1. 4.1998 = 16 %
1. 1.2007 = 19 %
Umsatzsteuer in Europa
In den EU-Mitgliedstaaten gibt es allgemeine und ermäßigte Sätze bei der Umsatzsteuer.
Der Rat der Mitgliedstaaten will an der allgemeinen Bandbreite von 15 bis 25 % festhalten.
Stand: Oktober 2009
Mitgliedstaat allgemeiner Umsatzsteuersatz
------------- ----------------------------
Belgien 21,0 %
Dänemark 25,0 %
Deutschland 19,0 %
Finnland 22,0 %
Frankreich 19,6 %
Griechenland 19,0 %
Irland 21,0 %
Italien 20,0 %
Luxemburg 15,0 %
Niederlande 19,0 %
Österreich 20,0 %
Portugal 20,0 %
Schweden 25,0 %
Spanien 16,0 %
Vereinigtes Königreich 15,0 %
In der Schweiz beträgt der allgemeine Satz 7,6 %
Kaufmann/frau im Straßenverkehr
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 12. Juli 1999 die neue Ausbildungsordnung für den
Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/die Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
erlassen. Sie tritt zum 01. August 1999 in Kraft. Die aktuellen Veränderungen in der
Verkehrswirtschaft, insbesondere aufgrund der Deregulierung und Neustrukturierung der
Deutschen Bahn AG, haben die Anforderungen an diesen Beruf verändert. Die betriebliche
Ausbildung war deshalb entsprechend anzupassen. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige
Ausbildungsordnung von 1979, nach der zur Zeit rund 1.700 Lehrlinge ausgebildet werden.
Ausbildungsbetriebe sind insbesondere Unternehmen, die kombinierte Verkehrs und
Infrastrukturleistungen auf Schiene und Straße anbieten. Als Lehrlinge werden kühle Rechner
bevorzugt. Außerdem wird ein gehöriges Maß an Organisationstalent verlangt, um die intelligente
Koordination zwischen Schienen- und Straßenverkehr planen und steuern zu können.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: „Der Kaufmann im Eisenbahn- und
Straßenverkehr ist ein klassischer Beruf mit Zukunft. Je mehr Deutschland in die
Mitte Europas rückt, desto bedeutsamer wird ein ausgeklügeltes Management im
Überlandverkehr, um die Mobilität für Personen und Güter sicherzustellen.“
Die Ausbildungsordnung ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I
vom 19. 7. 1999, Seite 1586.
Vanity - Service 0700
Unter einer Vanity versteht man eine persönliche Telefonnummer unter der man weltweit erreichbar
ist. Mit der Vorwahl 0700 hat man eine Rufnummer die im Fest- und Mobilnetz funktioniert. Anrufe
können auch an andere Zielrufnummern weitergeleitet werden. Der Trick liegt in der Wahl mit
Buchstaben. Alle neuen Telefone haben Buchstaben neben den Zahlen auf der Tastatur. Schon bald
erreichen Sie uns unter 0700BUSPROFI. Weitere Informationen zur Vanity und dem erfolgreichen
Einsatz im Unternehmen erhalten Sie von Wirtschaftsberater Rudolf M. Fischer.
Vorsteuerabzug bei Firmenfahrzeugen
Zum 1. April 1999 wurde das Umsatzsteuerrecht für alle Betriebs-Kfz, die nach dem 1. April 1999 angeschaft werden,
geändert. Bei betrieblich genutzten Pkw, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmers verwendet werden, wird der
Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und den Betriebskosten auf 50 Prozent herabgesetzt. (§ 15 UStG)
Geringfügig Beschäftigte
Arbeitgeber können Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen sozialversicherungsfrei und mit
pauschaler Lohnversteuerung beschäftigen. Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer gelten
die Bezugsgrenzen ab 01.04.03:
Monatslohngrenze: 400,00 € (vorher: 325,00 €)
Ab 01.04.03 beträgt der KV-Beitrag = 11 %, der RV-Beitrag 12 % sowie die Pauschalsteuer 2 %
(Zur Abgeltung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages).
Scheinselbständigkeit
Arbeitnehmerähnliche Selbständige erweitern ab 1.1.99 den Kreis der rentenversicherungspflichtigen
Personen. Dazu zählen Personen die keine Arbeitsnehmer beschäftigen und im wesentlichen
nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Trinkgeld
Die Besteuerung des Trinkgeldes wurde zum 1. Januar 2002 abgeschafft. Bis 2001 galt die Höchstgrenze für steuerfreie
Trinkgelder von 1.224 Euro pro Jahr.