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News rund um den Personenverkehr



Margeneinzelabrechnung
Neu: Fibu-Tool zur Reiseabrechnung für Reisen mit Reisende nach dem 1.1.2022.

Steuererleichterung in 2023
Der Bundesrat hat die seit 01.07.2020 gültige Steuerhilfe für die Gastronomie verlängert. Der ermäßigte Steuersatz für Restaurations- und Verpflegungsleistungen gilt bis 31.12.2023. Diese Vergünstigung, 7 % statt 19 %, gilt auch im Bordbistro des Omnibusses. Ausgenommen sind Verpflegungsleistungen im Rahmen der Margenbesteuerung von Reiseleistungen.

Zinsaufwand steigt
Am 27.10.2022 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Erhöung der Leitzinsen beschlossen. Viele Kreditinstitute haben schon zum 1.11.2022 den varibalen Zinsatz um 0,75 % erhöht.

Seminar zur Margenbesteuerung
Seit dem 1.1.2022 gilt das neue Umsatzsteuerrecht zur Besteuerung von Reiseleistungen. Busprofi R. Fischer erläutert im neuen Seminar die Anwendung der Margeneinzelbesteuerung. Viele Reisen unterliegen nun wieder der Regelbesteuerung und nicht mehr dem einfachen System der Margenbesteuerung.

Tag der Bustouristik
Der 40. Tag der Bustouristik findet am 7. November 2022 im Wiesbaden statt. Der Branchentreff feiert sein Jubiläum im Kurhaus von Wiesbaden mit dem Motto NEUE NORMALITÄT - ZURÜCK IN DIE ZUKUNFT.

Seminar zu Überbrückungshilfen
Am 24. Juni 2021 erfahren Busunternehmen und Reiseveranstalter welche speziellen Fördermöglichkeiten die Coronahilfen für die Reisewirtschaft enthalten. Bei der Ermittelung des Umsatzes, der Margen und der Ausfallkosten gibt es einige Besonderheiten. Reservieren Sie noch heute Ihren Platz im Seminar.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Verpflegungsdienstleistungen
Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz vom 10. März 2021, BGBl. I S. 330 hat der Gesetzgeber die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. (Quelle: BMF-Schreiben 03.06.21)

Antragsfrist zur Überbrückungshilfe II verlängert
Die Überbrückungshilfe ist ein Fixkostenzuschuss bei Coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II konnten bis 31. März 2021 gestellt werden. Die Frist für Änderungsanträge wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Liquidität sichern
Corona belastet die Reisebranche schwer. Weitere Hilfe gibt es mit der Überbrückungshilfe III. Nach aktuellem Stand gibt es eine Antragsberechtigung ab einem Umsatzrückgang von 30%. Die Liste der förderfähigen Kosten wurde erweitert. Ein Antrag kann ab Februar 2021, für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt werden. Mit einer Auszahlung kann erst ab März gerechnet werden. Diese ist als Abschlagszahlung in Höhe von 50% geplant. Zur Sicherung der Liquidität sollten Unternehmen schon heute die Vorbereitungen treffen und den Antrag möglichst früh stellen.

Fristverlängerung für Anträge zur Corona-Hilfe
Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde vom 31. Januar bis zum 30. April verlängert. Ebenso gilt der 31. März als Abgabeschluss bei die Überbrückungshilfe II (Zeitraum September bis Dezember 2020) statt dem 31. Januar 2021.

Soforthilfe Reisebus zweiter Antrag
Die Unterlagen zur Corona-Hilfe über das BAG stehen seit dem 11. Januar zum Download bereit. Anträge für die Monate Juli, August und September können erst ab dem 18. Januar gestellt werden. Die Konditionen wurden im Vergleich zum früheren Zeitraum geändert. Es sind nur noch die Finanzierungskosten und die Abschreibung der Busse bis zum Höchstsatz von 200 Euro an maximal 66 Tagen möglich.

Finanzhilfen für Unternehmen
Die Bundesregierung hat am 29.10.2020 verschiedene Finanzhilfen angekündigt. Dazu zählen KfW-Schnellkredite für kleine Betriebe, ein Sonderprogramm für Umsatzausfälle im November 2020 und die Überbrückungshilfe III im Jahr 2021. Die Detail werden aktuell noch ausgearbeitet.

Corona-Hilfen auch 2021
Verschiedene Politiker und der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung haben sich für Zahlungen von Hilfsgelder an Omnbusbetriebe und Reiseveranstalter auch bis Ende 2021 ausgesprochen.

Alarmstufe Rot
Am 28. Oktober 2020 findet in Berlin die Demo Alarmstufe Rot statt. Ein Korso mit Reisebussen und Fahrzeugen der Veranstaltungswirtschaft startet um 11 Uhr.

Weitere Überbrückungshilfe bis Dezember
Die Corona-Hilfe (Überbrückungshilfe 2) gibt es für den Zeitraum von September bis Dezember 2020. Die Konditionen wurden deutlich verbessert. Der Fördersatz bei den Fixkosten steigt auf bis zu 90 Prozent. Die Schwellen beim Umsatzverlust wurden gesenkt.

Fristverlängerung bei der Überbrückungshilfe
Die Antragsfrist zur Corona-Hilfe für den Zeitraum von Juni bis August 2020 (Überbrückungshilfe) wird bis zum 30.9.2020 verlängert

Hilfsgelder für Katalogkosten 2020
Vorleistungskosten sind in 2019 (Rechnungs- und Zahldatum oder Auftragsdatum aus dem Kalenderjahr 2019) ohne USt. und abzüglich Rabatte, Skonti oder sonstiger Abzüge durch den/die Antragsteller/in vorfinanzierte oder beauftragte Werbekosten (z.B. Reisekataloge oder Werbeanzeigen) zu verstehen, deren Re-Finanzierung jeweils durch die laufenden Einnahmen der bestimmungsgemäßen Leistungserbringung des Antragstellers im Folgejahr 2020 erfolgen sollte. Ausgeschlossen sind Kosten zur Bewerbung des Antragstellers (etwa Kosten von Sponsoringmaßnahmen).

Hilfsgelder für KOM mit Stehplätzen
Die Ausgleichszahlung für Vorhaltekosten von Reisebussen fordert im Omnibus mehr als acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz und keine Stehplätze. Stehplätze sind dann unschädlich, wenn der/die Antragsteller/in mit einer Eigenerklärung (nach Möglichkeit mit Fotos, wobei auch das Kfz-Kennzeichen erfasst ist) rechtsverbindlich versichert, dass das Fahrzeug ausschließlich im Reiseverkehr unter Verwendung nur der Sitzplätze eingesetzt werden sollte oder eingesetzt wurde. Die Eigenerklärung sowie die Fotos sind dem Antrag elektronisch beizufügen.

Hilfsgelder für die Busbranche
Reisebusunternehmen erhalten für Ihre Busse (ab Euro V) einen Zuschuss von bis zu 26.334 € für den Zeitraum vom 17.03. bis 30.06.2020. Die genauen Konditionen wurden noch nicht veröffentlicht. Ende Juli soll die Antragstellung möglich sein.

Überbrückungshilfe Corona
Unternehmen erhalten nun mit dem zweiten Zuschuss (Überrückungshilfe) Unterstützung für den Zeitraum Juni bis August. Anspruchsberchtigt ist eine Firna nur wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Reisebusse verzeichnen durch das Fahrverbot in diesem Zeitraum nahezu 100% Umsatzausfall. Die maßgebende Größe ist der Gesamtumsatz im Unternehmen. Zu den förderfähigen Kosten zählen die entgangenen Margen aus Reisen, welche Corona bedingt storniert wurden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Regelförderung von 3.000 € bzw. 5000 € auf 50.000 € pro Monat erweitert werden.

Antrag Coronahilfe
Ein Antrag zur Überbrückungshilfe soll nun erst am 10. Juli möglich sein. Um die Antragsstellung zu beschleunigen, sollten umgehend die Unterlagen gezogen und die Daten vorbereitet werden. Die Frist endet bereits Ende August. In einigen Bundesländern soll der Ansatz eines Unternehmerlohns möglich sein.

Überbrückungshilfe Corona
Die von der Bundesregierung am 12. Juni 2020 angekündigte Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen kann vom 8. Juli bis 31. August beantragt werden. Das Zuschussprogramm hilft Unternehmen mit massiven Umsatzverlusten durch Corona von Juni bis August 2020 mit maximal 50.000 Euro pro Monat. Zur Antragstellung sind verschiedene Vorarbeiten und die Einschaltung eines Beraters erforderlich.

Chefseminar II Corona
Wie führt man einen Busbetrieb durch die Krise? Das ist das Leitthema beim Seminar für Busunternehmer und Reiseveranstalter am 30. Juni in Göttingen. Details unter dem Menupunkt Seminar.

Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz
Ab dem 10. Juni 2020 sind in Rheinland-Pfalz Bus- und Schiffsreisen wieder erlaubt. Diese sind unter den Bedingungen des ÖPNV möglich, also mit Abstandsregeln und wo nicht möglich, mit klarer Maskenpflicht. Als weitere Neuerung kommt hinzu, dass sich zu jedem Anlass bis zu zehn Personen treffen dürfen, egal aus wie vielen Hausständen. Ebenfalls erlaubt Treffen von mehr als 10 Personen, wenn diese aus maximal zwei Hausständen kommen. Ohne feste Sitzplätze gilt die nun einheitliche Regel bzw. Begrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter. Ebenfalls neu: bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen, wie Gottesdiensten, Theater, Kinos, muss am Platz selbst keine Maske mehr getragen werden. Die Reservierungspflicht in der Gastronomie wird aufgehoben, die Notwendigkeit der Kontakterfassung bleibt bestehen, die Schließzeit der Gastronomie wird unter Beachtung der sonstigen Sperrzeiten bis 24 Uhr ausgedehnt. Öffnung von Freizeitparks, Hallenbädern, Sauna und Wellnessangeboten, Veranstaltungen innen bis 75 Personen (Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz, 05.06.2020)

Konjunkturpaket unzureichend
Die Busbranche plant eine weitere Demo in Berlin sowie eine Klage auf Schadenersatz. Gemeinsam planen bdo, RDA und gbk am 17. Juni 2020 einen zweiten Aktionstag. Quelle: Pressemitteilung des RDA vom 05.06.2020.

Busreisen in Bayern ab 30. Mai
Ab 30. Mai 2020 der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich ist, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung. (Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei)

T-Day
Mittwoch der 27. Mai 2020 ist T-Day. Die Touristmusbranche demonstriert in ganz Deutschland und appelliert an die Politik zur Hilfe.

Preis für Diesel steigt
Mit der CO2-Entscheidung des Bundeskabinetts am 20. Mai 2020 erhöhen sich ab 2021 die Preise auf Treibstoffe. Laut Berechnung des Umweltministeriums steigen die Kosten für einen Liter Diesel um etwa sieben bis acht Cent.

Neue Corona-Hilfen für den Mittelstand
Die Bundesregierung plant neue Hilfen für Unternehmen deren Umsätze im April und Mai um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten eingebrochen sind. Eine monatliche Liquiditätshilfe von bis zu 50.000 Euro ist für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern geplant. Die neue Überbrückungshilfe unterstüzt die Sicherung der Existenz von Omnibusbetrieben in den Monaten von Juni bis Dezember 2020. (Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung).

Aktionstag zur Rettung der Busunternehmen
Am 27. Mai 2020 veranstalten BDO, gbk und RDA einen bundesweiten Aktrionstag zur Rettung der Busunternehmen. Dazu werden mehrere Omnibuskorso in Berlin organisiert. Mit dieser Aktion wird auf die dramatische wirtschaftliche Lage bei den Busunternehmen hingewiesen.

Chefseminar Corona
Wie führt man einen Busbetrieb durch die Krise? Das ist das Leitthema beim Seminar für Busunternehmer und Reiseveranstalter. Am Montag 25. Mai stehen in Baunatal auf dem Tagesprogramm: Verbote und Auflagen durch Corona, Hilfen für Unternehmen, Liquiditätsicherung, Problematik Gutscheine, Reisen mit Hygienekonzept etc.. Melden Sie sich an und kommen Sei zum Seminar für Busbranche.

Demo zum Lockdown
Rund 50 Busse fuhren am 13. Mai durch das Regierungsviertel in Berlin. Reisebüroinhaber und Reiseveranstalter demonstrierten am Reichstrag und Bundeskanzleramt. Sie fordern Unterstützung und Hilfe bei der Coronakrise.

ERFA-Treffen im April
Die für 28.- 29. April angesetzte Tagung mit Erfahrungsaustausch wird wegen "Corona" verschoben. Neuer Termin ist 25. Mai als Tagesveranstaltung.

Vertragsverletzungsverfahren
Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen die Verpflichtungen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems verstoßen. Der § 25 im deutschen Umsatzsteuergesetz muss geändert werden. (Urteil des EuGH 8.2.18)

©  Wirtschaftsberatung Rudolf M. FISCHER

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